Das Giesinger Bräu Bürgerbegehren
Giesinger Bräu auf
die Wiesn!
Bist Du dafür, dass die Landeshauptstadt München ab 2027 auch den Ausschank von Bier der Brauerei GIESINGER BRÄU auf dem Münchner Oktoberfest erlaubt?
So kannst du uns helfen
München wäre nicht München ohne die Wiesn. Es ist Tradition, dass auf dem Münchner Oktoberfest nur Münchner Bier ausgeschenkt wird – also Bier das innerhalb der Stadtgrenzen nach dem Münchner Reinheitsgebot von 1487 und mit Münchner Quellwasser aus eigenem Tiefbrunnen, der bis ins Tertiär reicht gebraut wird. Die Stadt München stellt dies sicher, wie zuletzt in den Betriebsvorschriften 2025 festgelegt – für das Oktoberfest Wirte, Standbetreiber und Schausteller verpflichtet, nur Münchner Bier der leistungsfähigen und bewährten Münchner Traditionsbrauereien auszuschenken. Dies sind seit vielen Jahren Augustiner, Hacker-Pschorr, Löwenbräu, Paulaner, Spaten und Hofbräuhaus. * * * Wir meinen: es ist Zeit, dass sich etwas ändert! Die Münchner Brautradition wird auch von neuen, jungen, aber nicht weniger traditionsverbundenen Brauereien gepflegt und gelebt. Seit 2021 tragen auch verschiedene Biersorten der Giesinger Biermanufaktur & Spezialitätenbraugesellschaft mbH – dem GIESINGER BRÄU - das EU-weite Gütesiegel „geschützte geografische Angabe“ für „Münchner Bier“. Damit steht unserem Ziel nichts mehr entgegen: GIESINGER BRÄU auf die Wiesn! Wir möchten, dass die Stadt München ihre Betriebsvorschriften ändert und künftig, ab der Wiesn 2027, den Wirten und Betreibern auch den Ausschank von Giesinger Bräu Bier ermöglicht!
#teamgiesing Steffen und Jonas!
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Bürgerentscheid und Bürgerbegehren?
Ein Bürgerbegehren ist der erste Schritt zu einem Bürgerentscheid. Mit den beiden Instrumenten, die die bayerische Gemeindeordnung (GO) vorsieht, haben die Bürger:innen die Möglichkeit, mit direkter Demokratie in die kommunale Politik einzugreifen. Der im zweiten Schritt durchgeführte Bürgerentscheid entspricht einem Stadtratsbeschluss und darf ein Jahr lang nicht durch andere Stadtratsbeschlüsse abgesetzt werden. Im ersten Schritt, dem Bürgerbegehren, benötigen wir in München die Unterschriften von mindestens drei Prozent der wahlberechtigten Einwohner:innen (im Original). In München leben derzeit etwa 1.542.000 Einwohner, davon sind laut Statistik etwa 1.140.000 wahlberechtigt. Somit muss das Ziel für ein erfolgreiches Begehren sein, die rechtskräftige Unterschrift von etwa 34.000 wahlberechtigten Münchner:innen zu bekommen. Eine zeitliche Vorgabe für das Sammeln gibt es nicht. Wenn die Unterschriften vorliegen müssen die Initiativen des Bürgerbegehrens die Unterschriften im Original einreichen. Die Zulässigkeit (Anzahl der Unterschriften) muss dann kurzfristig geprüft werden. Ab Vorliegen des Zulässigkeitsbeschlusses – der „unverzüglich“ zu erfolgen hat – ist der Bürgerentscheid innerhalb von drei Monaten durchzuführen.
Wie entscheidet sich ein Bürgerentscheid?
Die Frage eines Bürgerentscheids muss mit einem klaren Ja oder Nein beantwortet werden können. Es entscheidet die Mehrheit. Dabei müssen in einer Großstadt wie München mindestens 10% der wahlberechtigten Stimmen abgegeben werden, d.h. mindestens ca. 114.000 Bürger müssen abstimmen und dann hoffentlich ein eindeutiges Votum für unser Anliegen geben!
Wo kann ich unterschreiben?
Unterschrieben werden kann im Bräustüberl, auf dem Starkbierfest, in den Stehausschänken (Oberländer Straße, Augustenstraße) sowie an den Rampen in Giesing und im Werk2.
Wer kann unterschreiben?
Alle Personen, die wahlberechtigt in München sind und dort ihren Hauptwohnsitz haben.
Kann ich online unterschreiben?
Nein, es geht nur wirklich auf dem Zettel, auch in 2026 😉
Welche Daten werden abgefragt?
Vorname, Nachname, Wohnort (München), Adresse, Geburtsdatum und Unterschrift.
Wie viele Unterschriften brauchen wir?
Zwischen 30.000 und 40.000 für den ersten Schritt!
Wie geht’s weiter?
Wir planen eine erfolgreiche Stimmauszählung zu unserer Geburtstagsparty am 24. Juli im Werk2!
Was passiert, wenn genug Unterschriften gesammelt werden?
Sobald die erforderliche Anzahl gültiger Unterschriften vorliegt und die Zulässigkeit festgestellt wird, hat der Stadtrat die Möglichkeit, das Anliegen direkt zu übernehmen. Tut er das nicht, kommt es innerhalb von drei Monaten zu einem Bürgerentscheid, bei dem alle wahlberechtigten Münchnerinnen und Münchner abstimmen.
Warum ist Giesinger Bräu bislang nicht auf dem Oktoberfest vertreten?
Die Betriebsvorschriften der Landeshauptstadt München sehen aktuell vor, dass auf dem Oktoberfest nur Bier der sechs etablierten Münchner Traditionsbrauereien ausgeschenkt wird. Giesinger Bräu erfüllt die Kriterien für „Münchner Bier“, ist jedoch bisher nicht Teil dieses Kreises.
Geht es um ein eigenes Festzelt?
Nein. Ziel ist zunächst lediglich die grundsätzliche Zulassung des Ausschanks von Giesinger Bräu auf dem Oktoberfest. Über die konkrete Umsetzung – etwa über Kooperationen mit bestehenden Wirten – würde zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
Was würde sich für das Oktoberfest ändern?
Am Charakter des Oktoberfestes würde sich nichts ändern. Es geht nicht um eine Vergrößerung oder strukturelle Veränderung der Wiesn, sondern um die Frage, ob künftig auch eine weitere Münchner Brauerei Bier ausschenken darf.
Warum startet das Bürgerbegehren gerade jetzt?
Seit 2021 trägt Giesinger Bräu die EU-geschützte geografische Angabe „Münchner Bier“. Damit sind aus unserer Sicht die formalen Voraussetzungen erfüllt. Wir möchten diese Frage nun demokratisch klären lassen.
Warum ist diese Frage für München relevant?
Die Wiesn ist Teil der Münchner Identität. Wir finden, dass die Stadtgesellschaft mitentscheiden sollte, wie sich diese Tradition weiterentwickelt. Es geht um Transparenz, Fairness und demokratische Beteiligung.